Zusammenwohnen

Finanzierung des Lebensunterhalts in der Partnerschaft

Es versetzt mich immer wieder in Erstaunen, wenn ich meistens von Frauen zu hören bekomme, dass sie fürs gemeinsame Wohnen mit dem Partner, der Partnerin 50% der Wohnkosten übernehmen, obwohl sie einen tieferen Monatslohn haben als er/sie.

 

Einfaches Berechnungsbeispiel:

Zwei Menschen müssen monatliche Mietzinskosten von CHF 2'600.— finanzieren.

 

Zusammen verdienen sie CHF 12'500.—. Dieser Betrag entspricht 100%.

Der eine verdient monatlich CHF 5’500.— netto, also 44%

Der andere verdient monatlich CHF 7'000.— netto, also 56%

 

Die Partnerschaftliche Aufteilung der monatlichen Mietzinskosten ist wie folgt:

CHF 1'144.— übernimmt der eine, entspricht 44% der gesamten Mietzinskosten.

CHF 1'456.— übernimmt der andere, entspricht 56% der gesamten Mietzinskosten.

 

 

Hey Du, wenn Du weniger verdienst als Dein Partner, Deine Partnerin und glaubst, eine Übernahme von 50% der Mietzinskosten wären gerecht und richtig, dann geh nochmals über die Bücher. Sei Dir bewusst, dass der Grundstein der Gleichberechtigung ihren Anfang spätestens beim Zusammenwohnen gelegt werden muss. Sprich mit Deinem Partner, Deiner Partnerin über die gerechte Aufteilung der Mietzinskosten. Wenn er/sie darin weder Gerechtigkeit und Gleichberechtigung sieht, dann solltest Du Dir gut überlegen, ob Du mit ihm/ihr zusammenziehen möchtest.